Schwerpunkt Erbrecht
Die häufig komplexe Aufgabe unsere Mandanten / Erblasser bei der Gestaltung seiner Nachlass – bzw. Nachfolgeregelung zu beraten, ist ein weiterer unserer Arbeitsschwerpunkte.
Wir übernehmen in erster Linie:
- Erbrechtliche Beratung
- Testamentsgestaltung
- Gestaltung von Verträgen zur vorweggenommenen Erbfolge
- Erstellung von Konzepten zur Unternehmensnachfolge
- Erarbeitung von Konzepten zur Steuereinsparung im Erbfall
- Erarbeitung von Konzepten zur Pflichteilsbeschränkung
- Testamentsvollstreckung
- Erbscheinverfahren